Allgemeine Geschäftsbedingungen Buchungsverbund Land Brandenburg

Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Buchungsverbundes Land Brandenburg:

A: Die „Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen für Beherbergungsleistungen" gelten für die reine Übernachtungsleistung (ggf. mit Frühstück), ohne weitere Zusatzleistungen einer touristischen Nebenleistung.

B: Die „Reisebedingungen für Pauschalangebote (Arrangements)" gelten für die Übernachtungsleistung, kombiniert mit weiteren Nebenleistungen, wie z. B. Wellnessanwendungen, Essensleistungen oder anderweitig vom Anbieter im Reisepreis enthaltenen Zusatzleistungen.

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A : Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen für Beherbergungsleistungen

Sehr geehrter Gast,

die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb (folgend BHB abgekürzt). Der Buchungsservice Land Brandenburg, nachfolgend Vermittlungsstelle genannt, vermittelt Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben. Die Vermittlungsstelle hat, soweit keine andere Vereinbarung diesbezüglich getroffen wurde, lediglich die Stellung des Vermittlers. Der Beherbergungsvertrag kommt mit dem vermittelten Leistungsträger direkt zustande. Die nachstehenden Regelungen werden, sofern wirksam einbezogen, Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und dem BHB geschlossenen Beherbergungsvertrages. Lesen Sie diese Bedingungen daher bitte sorgfältig durch.

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1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Vermittlungsstelle

1.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb (BHB) oder der Vermittlungsstelle als Vermittler des BHB den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Die Buchung sollte bevorzugt schriftlich, telefonisch, per Telefax oder über das Internet vorgenommen werden, kann aber auch mündlich erfolgen.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Die Bestätigung erfolgt durch den BHB oder durch die Vermittlungsstelle als Vertreterin des BHB. Sie bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt in der Regel aber immer schriftlich. Soweit der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung abweichen sollte, ist hierin ein neues Vertragsangebot des BHB zu sehen. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Gast dieses neue Angebot durch (An-) Zahlung, ausdrückliche Erklärung oder durch Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
1.3 Die Buchung erfolgt durch die Buchungsperson auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen die Buchungsperson wie für ihre eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.4 Der Gast wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 5 jederzeit möglich.

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2. Reservierungen

2.1 Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht des Gastes begründet, besteht nur, wenn dies zwischen dem Gast und dem BHB oder der Vermittlungsstelle als Vertreterin des BHB ausdrücklich vereinbart wurde. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt eine Reservierung bei Annahme durch den BHB oder die Vermittlungsstelle als Vertreterin des BHB grundsätzlich zum Vertragsschluss.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so ist der Gast verpflichtet, dem BHB oder der Vermittlungsstelle bis zum vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung gemäß Ziffer 1.1 behandelt werden soll. Erfolgt keine Mitteilung, so entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des BHB oder der Vermittlungsstelle.

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3. Leistungen und Preise

3.1 Für den Umfang der vom BHB vertraglich geschuldeten Leistungen sind die im Leistungsangebot (Katalog, Internetseite, Gastgeberverzeichnis etc.) ausgeschriebenen, sowie hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung maßgeblich. Die Vermittlungsstelle haftet nicht für die Angaben des BHB sowie für Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom BHB zu erbringenden Leistungen. Eine etwaige Haftung der Vermittlungsstelle aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.
3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise inklusive des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, sind in ihnen alle Nebenkosten enthalten. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe, Wahl- und Zusatzleistungen, sowie verbrauchsabhängige Abrechnungsentgelte, sofern diese in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart sind (z. B. Strom, Gas, Wasser).

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4. Bezahlung und Zahlungsmodalitäten

4.1 Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach der mit dem Gast getroffenen Vereinbarung und in der Buchungsbestätigung vermerkten Angabe. Ist eine gesonderte Vereinbarung hierzu nicht getroffen, so ist die Zahlung bei Abreise zu leisten. Die Bezahlung erfolgt direkt gegenüber dem BHB.
4.2 Zahlungen in Fremdwährung und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich, soweit nichts anderes vereinbart ist. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies mit dem BHB ausdrücklich vereinbart ist oder vom BHB allgemein durch Aushang angeboten wird.
4.4 Der BHB ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich – insbesondere vor Ort – gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen vorzunehmen, welche dann sofort zahlungsfällig sind.
4.5 Werden Anzahlung oder Restzahlung, oder beide, nicht wie vertragsgemäß vereinbart geleistet, ist der BHB nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften gegenüber dem Gast geltend zu machen.

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5. Rücktritt des Gastes

5.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
5.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, kann der Gast bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gemäß Ziffer 5.6 gegenüber dem BHB oder der Vermittlungsstelle erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
5.3 Ansonsten bleibt im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen.
5.4 Nach der von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast die folgenden anteiligen Kosten an den BHB zu bezahlen. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 3.2. und betragen prozentual: Bei Übernachtung ohne Verpflegung (auch Ferienwohnungen) 90% Bei Übernachtung mit Frühstück 80% Bei Halbpension 70% Bei Vollpension 60% des vereinbarten Gesamtpreises.
5.5 Dem Gast bleibt es unbenommen, dem BHB gegenüber den Nachweis geringerer Aufwendungen zu führen. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlungen des entsprechend niedrigeren Betrages verpflichtet. 5.6 Bei der Buchung über eine Vermittlungsstelle soll der Rücktritt ausschließlich gegenüber der Vermittlungsstelle erklärt werden. Hat der Gast die Buchung direkt beim BHB vorgenommen, soll der Rücktritt ausschließlich direkt gegenüber dem BHB erklärt werden. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer schriftlich erfolgen.
5.7 Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

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6. Obliegenheiten des Gastes / Reklamationen

6.1 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
6.2 Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige erfolgt ausschließlich gegenüber dem BHB. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
6.3 Eine Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Gast ist nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist und nach Ablauf einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe durch den BHB erfolgt ist.
6.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom BHB verweigert wird.
6.5 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.6 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.

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7. Haftung des BHB und der Vermittlungsstelle

7.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Beherbergungspreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB oder dessen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
7.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7.3 Die Vermittlungsstelle haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler und Fehler ihrer Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung (z.B. Weitergabe falscher Daten, Unterlassen der Weitergabe wichtiger Informationen). Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel in der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB.

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8. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes

8.1 Vertragliche Ansprüche des Auftraggebers gegenüber der Vermittlungsstelle verjähren nach einem Jahr. Ausgenommen sind solche we- gen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermittlungsstelle oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Vermittlungsstelle beruhen. Diese unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermittlungsstelle oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Vermitltungsstelle beruhen.
8.2 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den Umständen, die den Anspruch gegen den Tourismusverband Ruppiner Seeenland e.V. begründen und dieser selbst als Anspruchsgegnerin Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis erlangen musste.
8.3 Schweben zwischen dem Gast und dem BHB, bzw. der Vermittlungsstelle Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB, bzw. die Vermittlungsstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung.

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9. An- und Abreisezeiten

9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
9.2 Bei einer Ankunft nach 18 Uhr ist der Gast verpflichtet, den BHB hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der BHB berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden nach diesem Termin, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
9.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 12 Uhr zu räumen.

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10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1 Der Gast kann den BHB nur am Ort der Beherbergung (Betriebssitz) verklagen.
10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.3 Ansonsten ist für Klagen des BHB gegen den Gast der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend.
10.4 Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem BHB anwendbar sind, etwas anderes zugunsten des Gastes ergibt oder wenn nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 Die Teilnehmer am Buchungsverbund Land Brandenburg nehmen nicht an Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil.

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Stand: April 2016, Herausgeber: Tourismusverband Ruppiner Seenland e.V., Fischbänkenstraße 8, 16816 Neuruppin, Geschäftsführerin: Itta Olaj, E:Mail: info@ruppiners-seenland.de

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B : Reisebedingungen für Pauschalangebote (Arrangements)

Sehr geehrter Gast,

im Folgenden finden Sie unsere allgemeinen Reisebedingungen. Diese gelten ausschließlich für die Reisepauschalangebote für alle regionalen und örtlichen durch den Tourismusverband Ruppiner Seenland e.V. und die angeschlossenen IRS-Partner auf deren Websites sowie über angeschlossene Internetportale zur Buchung stehenden Pauschalangebote im Buchungsverbund des Reiselandes Brandenburg. Diese Bedingungen gelten in Ergänzung zu den §§ 651 a ff. BGB sowie den Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4-11 BGB-InfoV und füllen diese aus. Die nachstehenden Regelungen werden, sofern wirksam einbezogen, Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter der Reisepauschale geschlossenen Reisevertrages. Der Tourismusverband Ruppiner Seenland e.V. und dessen IRS-Partner haben ausschließlich die Stellung eines Vermittlers, soweit sie nicht selbst als verantwortlicher Reiseveranstalter der jeweiligen Pauschale angegeben sind.

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1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, über das Reservierungssystem der Vermittler (Tourismusverband Ruppiner Seenland e.V. und angeschlossenen IRS-Partner) oder E-Mail erfolgen kann, bietet die Buchungsperson dem Leistungsanbieter als Reiseveranstalter, im Folgenden RV genannt, den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der jeweils abgedruckten bzw. ausgewiesenen Reisebeschreibung an. Die Anmeldung erfolgt für alle in ihr aufgeführten Teilnehmer.
1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den RV, ggf. erklärt über die Vermittlungsstelle, zustande. Dies geschieht in der Regel durch die schriftliche Reisebestätigung an die Buchungsperson. Sollte der Gast mündlich buchen, erhält er, soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart, von der jeweiligen Buchungsstelle ein schriftliches Angebot zum Vertragsschluss, der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebotes durch den Gast zustande.
1.3 Die Buchungsperson haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden oder Gruppenteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern sie diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor, an das dieser für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende dem RV durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung die Annahme erklärt.

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2. Bezahlung

2.1 Mit der Reisebestätigung erhält die Buchungsperson einen Sicherungsschein gemäß § 651k Abs. 3 BGB, es sei denn dies ist aus unter 2.2 genannten Gründen entbehrlich.
2.2 Die Aushändigung eines Sicherungsscheins ist entbehrlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis nicht 75,- EUR pro Teilnehmer übersteigt bzw. der gesamte Reisepreis erst bei Abreise fällig wird und die Reise keine Rückbeförderung beinhaltet.
2.3 Mit Vertragsschluss und Aushändigung eines Sicherungsscheins wird eine Anzahlung fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Höhe beträgt 15 % des Reisepreises. Der Restbetrag ist 2 Wochen vor Reisebeginn auf das in der Rechnung angegebene Konto des RV zu leisten.
2.4 Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis, sofern anderweitige Vereinbarung nicht getroffen nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort zahlungsfällig.
2.5 Der RV kann nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn der Reisende den Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Termin nicht beglichen hat. In diesem Fall kann der Kunde mit den Rücktrittskosten gemäß 5.1 belastet werden.

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3. Leistungen

3.1 Der Umfang der vom RV zu erbringenden Reiseleistungen ergibt sich aus der von ihm veranlassten und zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung maßgeblichen Leistungsbeschreibung und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
3.2 Nicht durch den Kunden in Anspruch genommene Leistungen (z.B. bei Abbruch der Reise), die dem Kunden aber ordnungsgemäß angeboten wurden, werden nicht zurückerstattet.
3.3 Die in der Reiseausschreibung enthaltenen Angaben sind für den RV bindend. Der RV behält sich jedoch in Übereinstimmung mit § 4 Abs.2 BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die vor der Buchung informiert wird. Insbesondere betrifft dies die Erhöhung des Reisepreises wegen der Erhöhung von Beförderungskosten.

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4. Leistungs- und Preisänderung

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der RV ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der RV dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

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5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim RV. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verlangt der RV Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen. Der prozentual berechnete pauschale Ersatzanspruch ergibt sich aus dem Verhältnis von der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn und des Reisepreises. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person: Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 15% (mind. jedoch 15,00 € pro Person) Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 25% bis zum 11. Tag vor Reiseantritt: 40% bis zum 03. Tag vor Reiseantritt: 55% ab 2.Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantreten der Reise: 80% des Reisepreises.
5.2 Die durch die Stornierung bedingte Rückzahlung an den Reisenden erfolgt unverzüglich. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem RV gegenüber den Nachweis eines geringeren Schadens, als der von ihm geforderten Pauschale zu führen. Der RV bemüht sich um Erstattung der eingesparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
5.3 Werden auf Wunsch des Gastes nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, oder der Verpflegungsart vorgenommen (Umbuchung) so kann der RV bis 31 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungspauschale in Höhe von EUR 15,- je Änderungsvorgang verlangen. Kurzfristigere Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der RV kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seinem Eintritt gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der bisherige Reisende dem RV als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.5 Es wird dem Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Hinweise hierzu finden Sie in Ihrer Reisebestätigung.

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6. Rücktritt vom Vertrag durch den Reiseveranstalter

6.1 Bei Nichterreichen einer durch den RV ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl hat der RV das Recht zum Rücktritt vom Reisevertrag. Will der RV hiervon Gebrauch machen, so ist er verpflichtet, dies dem Reisenden zum frühesten Zeitpunkt der Kenntnis des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl mitzuteilen, spätestens jedoch 21 Tage vor dem vertraglichen Reisebeginn. Ein Rücktritt durch den RV ist nur unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen möglich.

  • a) In der jeweiligen Reiseausschreibung ist die Mindestteilnehmerzahl angegeben, sowie der Zeitpunkt festgelegt, bis zu dem vor dem vertraglich vereinbarten Reisetermin dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss.
  • b) Auf die unter a) erläuterten, in der Reiseausschreibung gemachten Angaben muss deutlich lesbar in der Reisebestätigung hingewiesen werden.
  • c) Der RV ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
  • d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

6.2 Im Falle des Rücktritts ist der eingezahlte Reisepreis unverzüglich zurück zu erstatten.

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7. Haftung des Reiseveranstalters

7.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Reisenden vom RV oder dessen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder ein dem Reisenden entstandener Schaden allein durch das Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde.
7.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort zum Zielort gemäß der Ausschreibung, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung (Hotel, Pension), etc.) beinhalten b) wenn ein Schaden des Kunden auf der Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten des RV beruht.
7.3 Für alle gegen den RV gerichteten Ansprüche, die aufgrund eines Deliktes geltend gemacht werden, ist die Haftung des RV für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.

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8. Mitwirkungspflicht und Obliegenheiten des Reisenden

8.1 Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem RV anzuzeigen, er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden.
8.2 Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, so hat er dem RV eine angemessene Frist zur Abhilfe zu stellen. Diese Frist ist nur dann entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem RV erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

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9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegen über dem RV geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

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10. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

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11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

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Herausgeber: Tourismusverband Ruppiner Seenland e.V., Fischbänkenstraße 8, 16816 Neuruppin, Geschäftsführerin: Itta Olaj

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