Erklärung zur Barrierefreiheit Stand: 19.01.2024

Der Tourismusverband Ruppiner Seenland e.V. (folgend kurz TV RSL) setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.ruppiner-seenland.de veröffentlichte Website des TV RSL.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

 

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Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Der TV RSL ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  •     Die Barrierefreiheit ist Querschnittsthema auf strategischer und operativer Ebene und wichtiger Teil unserer Arbeit
  •     Eine Ansprechperson zum Thema Barrierefreiheit ist benannt
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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist aktuell nicht mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die
Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

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Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Folgend führen wir die nicht barrierefreien Inhalte und Funktionen auf. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine(n) nicht barrierefreien Inhalt oder Funktion festgestellt haben, der / die hier nicht aufgeführt ist.

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EN 301 549-Anforderungen:

EN 301 549-Anforderungen EN 301 549-Anforderungen, Foto: Kein Urheber bekannt

zusätzliche Anforderungen:

Es wurden zusätzlich PDF-Dokumente von der Website mit Hilfe des PDF Accessibility Checker auf die Barrierefreiheit geprüft. Die Auswertung hat ergeben, dass die PDF-Dokumente nicht PDF/UA-konform ist.

Gefundene Probleme sind unter anderem:

  •     die Schrift für einige Texte ist nicht eingebettet, sodass Texte in einigen Anzeigeprogrammen ggf. nicht oder nicht barrierefrei dargestellt werden
  •     Überschriften sind nicht gekennzeichnet
  •     für Spaltenüberschriften wurde kein Geltungsbereich festgelegt
  •     Grafiken haben keinen Alternativtext
  •     es ist kein aussagekräftiger Dokumenttitel in den Dokumenteigenschaften vergeben
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Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Microsoft Edge
  • Mozilla Firefox
  • Google Chrome
  • Safari

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • Screen Reader, z.B.: NVDA

Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML
  • CSS
  • Javascript
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Bewertungsmethoden

Der TV RSL hat die Barrierefreiheit dieser Website von einer externen Stelle bewerten lassen, die nicht am Design- und Entwicklungsprozess beteiligt war.

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Feedback und Kontaktangaben

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

Kontaktformular: Link zum Formular
E-Mail: info@ruppiner-seenland.de
Firmenanschrift: Tourismusverband Ruppiner Seenland e.V., Fischbänkenstraße 8, 16816 Neuruppin

Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.

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Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus den oben genannten Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.

Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
- Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle -
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

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03391 659630 Wir sind telefonisch für Sie da: Mo-Fr 08:30-16:30 Uhr.

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Konnten wir Ihre Anfrage nicht in eine Buchung umwandeln, werden wir uns schnellstmöglich innerhalb unserer Servicezeiten von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 -18 Uhr bei Ihnen melden.

Für weitere Fragen rund um das Land Brandenburg stehen wir Ihnen gerne auch unter der Rufnummer 0331- 200 47 47 zur Verfügung. Unter service@reiseland-brandenburg.de können Sie uns auch gerne eine E-Mail senden.

Ihr Informations- und Vermittlungsservice Brandenburg

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